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AGB / Impressum

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Impressum und AGB für Caterings, Veranstaltungen sowie Personaldienstleistungen

MENatWORKX UG 

Bamberger Straße 55

10777 Berlin

Mobil: +49 (0) 30 92280944

eMail:    office@mobilecoffeeshops.com

Internet: www.mobilecoffeeshops.com

 

Vertretungsberechtigte Personen: Roman Mörner MENatWORKX UG HRB 120336 Amtsgericht Charlottenburg Steuernummer: 30/040/06724 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: MENatWORKX UG Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.

MENatWORKX ist selbständiger Vertriebspartner der Coffee-Bike GmbH. Anfragen können allerdings direkt gebucht werden.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen
Vorbemerkung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung des Personal & Material „MENatWORKX UG“ und derer Fahrzeuge zur Durchführung von Veranstaltungen sowie aller mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.
Vertragspartner sind der Veranstalter, Auftraggeber. Ist der Besteller nicht der Veranstalter oder Auftraggeber, so kann vom Besteller oder Auftraggeber eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Auftragserteilung beträgt diese 50% des zu erwartenden Auftragswertes, laut Angebots und ist in Bar oder per Überweisung zu entrichten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen

Vorbemerkung: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Personal, Material und Fahrzeugen von MENatWORKX UG zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen. Der Vertragspartner ist der Veranstalter oder Auftraggeber. Wenn der Besteller nicht der Veranstalter oder Auftraggeber ist, kann eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von 50% des erwarteten Auftragswertes verlangt werden, basierend auf dem Angebot und ist in bar oder per Überweisung zu entrichten.

 

Die Allgemeinen Bedingungen gelten wie folgt:

  1. Bei Zusendung eines Angebots auf unserer Website, kann gegebenenfalls eine Gebühr von 5,00 € inkl. 19% MwSt. erhoben werden. Diese Gebühr für das Angebot wird gegebenenfalls mit der Auftragsbestätigung/Rechnung verrechnet.

  2. Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden durch die Bestätigung von MENatWORKX UG für beide Parteien bindend. Die Überlassung von Räumen und Flächen ist für MENatWORKX UG mietfrei.

  3. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen von Speisen und Getränken nicht eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. Sollte der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 15 Tage überschreiten, behält sich die MENatWORKX UG das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.

  4. Die Rechnungen oder Gutschriften der Fa. MENatWORKX UG sind, wenn nicht anders vereinbart, binnen 5 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Sollte eine Mahnung erforderlich sein, werden 10,00 € pro Mahnung berechnet, da wir als Unternehmen zu klein sind und hier nicht lange warten können. Rechnungen werden per E-Mail zugestellt. Da die Fa. MENatWORKX UG Mitglied bei Creditreform ist, wird bei nicht Einhaltung der Zahlungsfristen deren Dienstleistung ohne Mahnungen in Anspruch genommen.

  5. Der Veranstalter muss der MENatWORKX UG die endgültige Teilnehmerzahl der Veranstaltung spätestens 2 Tage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten gegenüber der als endgültig gemeldeten Zahl werden bis zu maximal 1% berücksichtigt und der Abrechnung zu Grunde gelegt; darüber hinausgehende Abweichungen nach unten können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Veranstalters. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Überschreitungen bis zu maximal 1% bedürfen keiner vorherigen Absprache mit der MENatWORKX UG; weitergehende Überschreitungen müssen vorher mit der MENatWORKX UG abgestimmt werden.

  6. Kann eine Veranstaltung oder Catering nicht durchgeführt werden, ohne dass die MENatWORKX UG dafür verantwortlich ist, behält sich die MENatWORKX UG das Recht vor, eine Entschädigung zu fordern. Die Höhe der Entschädigung hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung abgesagt wurde und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Beköstigung, vorgesehen waren. Die Höhe der Entschädigung und der Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung der MENatWORKX UG gemäß Ziffer 1 sowie dem Anhang der Allgemeinen Bedingungen. In der Regel ist eine Entschädigung in Höhe von 50% des Auftragswerts (No Show-Gebühr) bei einer Absage bis 3 Tage vorher fällig.

  7. Parkgebühren: Parkgebührenpauschale (3,00€ pro Stunde)
    (Sollte der Kunde keine Parkfläche für unseren Transporter bereitstellen können, erheben wir seit 2023 eine Parkgebührenpauschale auf den Anwesenheitszeitraum. In der Regel 1 Std. vor der Veranstaltung und 1 Std. nach der Veranstaltung für den Abbau)

  8. Die MENatWORKX UG behält sich das Recht vor, dem Veranstalter Personal- und Materialkosten in Rechnung zu stellen, wenn durch das Verschulden des Veranstalters kurzfristige Verspätungen von vereinbarten Anfangszeiten eintreten oder vereinbarte Endzeiten überschritten werden und dem Restaurant dadurch unvorhersehbare Kosten entstehen.

  9. Der Veranstalter haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer und seine Gäste verursacht wurden, ebenso wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere das Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht. Im Zweifelsfall kann die MENatWORKX UG die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen. Die MENatWORKX UG haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei Verschulden.

  10. Der Veranstalter darf grundsätzlich keine Speisen oder Getränke zu den Veranstaltungen mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen werden Servicegebühren oder Korkengebühren in Höhe von 10,00 € pro Flasche berechnet.

  11. Der Veranstalter ist verantwortlich für die Meldepflicht bei Musikaufführungen gemäß GEMA.

  12. Sollte die MENatWORKX UG begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses gefährden könnte, oder im Falle höherer Gewalt, kann sie die Veranstaltung absagen.

  13. Um ein Angebot zu erstellen, benötigen wir alle relevanten Daten des Veranstalters (Name, Adresse, Telefonnummer) sowie die Informationen zum Veranstaltungsort und Ansprechpartner. Sollten diese Daten nicht bereitgestellt werden, kann kein Angebot erstellt werden.

  14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft.

  15. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden. Stornierungsgebühren der MENatWORKX UG entsprechen Ziffer 5 der AGB.


Datenschutzerklärung
Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen:
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

 

MENatWORKX UG
Bamberger Straße 55

10777 Berlin

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